Die meisten Streitigkeiten aus Grundstückskäufen, die die Kanzlei erreichen, wären am Tag der Unterzeichnung vermeidbar gewesen — mit fünf Dokumenten auf dem Tisch.
1. Eigentumstitel
Er muss ausnahmslos auf den Verkäufer lauten. Ein früherer privater Vertrag, ein Kaufversprechen oder eine Vollmacht ersetzen den Titel nicht.
2. Aktueller Eigentumsnachweis
Er zeigt Hypotheken, Pfändungen und eingetragene Streitigkeiten. Er wird kurz vor der Unterzeichnung eingeholt: ein halbes Jahr alter Auszug taugt nicht.
3. Katasterdaten
Fläche, Grenzen und tatsächliche Lage. Gerade im ländlichen Raum weichen geschriebenes und bewirtschaftetes Maß häufig voneinander ab.
4. Gemeindeschulden und Steuern
Die offene Grundsteuer folgt dem Grundstück, nicht dem Verkäufer.
5. Familienstand des Verkäufers
Handelt es sich um Errungenschaftsvermögen, ist die Zustimmung des Ehegatten nötig. Ohne sie ist der Kauf angreifbar.
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