Eine Festnahme kündigt sich selten an. Meist bleibt ein kurzer Anruf mit wenigen Informationen — und eine Familie, die loszieht, ohne zu wissen, was zuerst zu tun ist. Diese Stunden zählen: vieles, was später in der Akte Gewicht hat, entscheidet sich genau hier.
1. Herausfinden, wo und weshalb
Zuerst braucht es zwei Angaben: auf welcher Polizeidienststelle sich die Person befindet und welcher Staatsanwaltschaft die Festnahme gemeldet wurde. Damit lässt sich arbeiten — ohne sie nicht.
Fragen Sie direkt auf der Dienststelle nach, mit vollem Namen und Cédula-Nummer. Heißt es, die Person sei „zur Verfügung der Staatsanwaltschaft", verlangen Sie den Namen des Fiscal und die Verfahrensnummer.
2. Was mitzunehmen ist
- Ihren eigenen Ausweis, und den der festgenommenen Person, wenn greifbar
- Verschreibungspflichtige Medikamente, falls täglich benötigt
- Warme Kleidung und Wasser; nichts Wertvolles, kein loses Bargeld
- Ein Heft: Namen, Uhrzeiten und Nummern, die Ihnen genannt werden
3. Das Recht zu schweigen
Schweigen ist weder ein Schuldeingeständnis noch ein erschwerender Umstand: es ist ein Recht, und es wird ohne Begründung ausgeübt. Die festgenommene Person kann erklären, dass sie erst nach dem Gespräch mit ihrem Anwalt aussagt — das genügt.
Eine Aussage ohne Verteidiger beschleunigt nichts. In der Praxis macht sie es fast immer komplizierter.
4. Wann den Anwalt anrufen
So früh wie möglich. Es braucht weder die förmliche Beschuldigung noch die Verfahrensnummer: Name, Cédula und Dienststelle genügen, damit ein Verteidiger tätig wird und Akteneinsicht beantragt.
Die konkreten Verfahrensfristen sind vor Veröffentlichung am geltenden Código Procesal Penal zu prüfen.
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