Der Unterhalt richtet sich weder nach Gewohnheit noch danach, was „üblicherweise gezahlt wird": maßgeblich sind der Bedarf des Kindes und die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten.
Vereinbarung oder Verfahren
Eine unterschriebene und gerichtlich bestätigte Vereinbarung wirkt wie ein Urteil und ist deutlich schneller zu erreichen. Dieser Weg lohnt sich zuerst.
Was berücksichtigt wird
- Tatsächliche Kosten des Kindes: Bildung, Gesundheit, Wohnen, Ernährung
- Nachweisbare Einkünfte und Lebensstandard des Verpflichteten
- Weitere unterhaltsberechtigte Kinder
Bei Nichtzahlung
Rückstände lassen sich vollstrecken, hinzu kommen Zwangsmittel. Jeder Monat ohne Geltendmachung erschwert die Durchsetzung.
Ihr Fall steht nicht im Blog?
Stellen Sie ihn als schriftliche Rechtsfrage: die Kanzlei prüft und antwortet für 300.000 Gs., zugestellt in Ihrem Mandantenbereich.